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Zuletzt geändert am: 05-05-2025

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Erfassung von Daten

Der Verband erfasst Daten seiner Mitglieder, der Verbandsangehörigen, von Funktionsträgern, Schiedsrichtern und Übungsleitern. Dabei handelt es sich um folgende Angaben:

Es werden grundsätzlich nur die für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke des STFV relevanten Daten in die zentrale Informationsverarbeitung der Geschäftsstelle eingespeist, bei denen keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen verletzt werden.

Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Wahrung der berechtigten Interessen des STFV.

Die Mitglieder sind verpflichtet, in eigener Verantwortung diese Schutzbestimmungen den Spielern bekannt zu machen.

Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Zur Überwachung der Datenschutzbestimmungen wird vom STFV-Vorstand ein Datenschutzbeauftragter bestellt.


Interne Weitergabe von Daten

Die in der Informationsverarbeitung der Geschäftsstelle gespeicherten Daten werden zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke des Verbandes mit der ausdrücklichen Maßgabe, dass die Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden, den zuständigen Funktionsträgern im STFV zur Verfügung gestellt.

Als Mitglied des DTFB e.V. und des saarländischen Betriebssportverbandes stellt der Verband die zur Sicherung der satzungsmäßigen Zwecke seiner Dachorganisationen notwendigen personen- und vereinsbezogenen Daten zur Verfügung.


Externe Weitergabe von Daten

Der Verband übermittelt seinen Kooperationspartnern auf Anforderung Listen bestimmter Personen- oder Vereinsgruppen, auf denen lediglich die Daten Name, Vorname und Adresse vermerkt sind.

Mitglieder und Einzelpersonen können der externen Weitergabe ihrer Daten schriftlich widersprechen; im Falle eines Widerspruchs werden die vereins- bzw. personenbezogenen Daten auf der entsprechenden Liste geschwärzt.


Veröffentlichung von Daten

Mit der Mitgliedschaft im STFV willigt das Mitglied ein, dass:

Im Rahmen der vom Satzungszweck gedeckten Öffentlichkeitsarbeit werden die in Ziffer 1 genannten Daten für die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des STFV bekannt gemacht. Die Veröffentlichung weiterer vereins- oder personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich mit schriftlichem Einverständnis der Mitglieder bzw. Einzelpersonen.

Mit der Teilnahme am Spielbetrieb willigen Vereine und Spieler ein, dass ihre Daten wie beispielsweise Name, Vorname, Geschlecht, Altersklasse und Vereinszugehörigkeit sowie ihre Erfolge und Fotos bzw. Filmaufnahmen veröffentlicht werden.


Dauer der Datenspeicherung

Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des STFV nicht mehr erforderlich sind.

Die vom Verband gespeicherten Daten von Personen mit besonderem Interesse für den STFV, wie beispielsweise Funktionsträger und erfolgreiche Spieler, werden nicht gelöscht.

Die vom Verband gespeicherten Daten der Mitglieder werden bei Austritt aus dem Verband für statistische Zwecke über das Austrittsdatum hinaus gespeichert.


Diese Datenschutzordnung trat gemäß Beschluss der STFV-Mitgliederversammlung am 31.01.2010 in Kraft und wurde zuletzt bei der STFV-Mitgliederversammlung am 18.01.2015 geändert.

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