Modalitäten des Spielbetriebes STFV Classic für die Saison 2025
a. Zusammenführung der Verbandsligen für die Saison 2026. b. Aufstocken der Kreis- und Bezirksligen auf jeweils 10 Mannschaften.
a. Landesliga: i. Platz 1 – 6 spielen in Playoff-Spielen um den Meistertitel
ii. Platz 7 – 9 spielen in einer Abstiegsrunde um den Abstieg in die Verbandsliga i. Nach der Abstiegsrunde steigt der 9. Platzierte in die Verbandsliga ab.
b. Verbandsliga: i. Platz 1 – 4 Spielen in Playoff-Spielen um den Meistertitel / Aufstieg
ii. Platz 5 – 10 spielen in Playoff-Spielen um den Abstieg in die Bezirksliga
c. Bezirksliga:
i. Platz 1 – 4 spielen in Playoff-Spielen um den Meistertitel / Aufstieg
ii. Die Plätze 5-8 spielen in einer Abstiegsrunde um den Abstieg in die Kreisliga
d. Kreisliga
i. Platz 1 – 4 spielen in Playoff-Spielen um den Meistertitel / Aufstieg
ii. Spielberechtigung:
III. Dieter-Grenner-Cup:
• Allgemeines a. Jeder Mannschaft eines Vereins, die ordnungsgemäß beim STFV gemeldet ist und deren Aufnahme durch denselben bestätigt wurde, steht die Möglichkeit zum Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse offen. b. Die Zuteilung zu den mehrgleisigen Ligen erfolgt entsprechend regionalen Gesichtspunkten. c. Alle Spieltische, auf denen Pflichtspiele ausgetragen werden, müssen eine der folgenden Geräte sein: i. Original “Dr. Hansberg“ ii. die im Umlauf befindlichen Spieltische der Firma Baus aus Neunkirchen iii. der Firma EAS Automaten in Bexbach iv. der Firma „Tisaar“ in St Wendel. d. Mannschaften, die auf den sportlichen Aufstieg verzichten, werden automatisch in die unterste Spielklasse des STFV herabgestuft. Ausnahmen von dieser Regel sind: i. Wird in einer Spielklasse ein Startplatz frei (z.B. durch Abmeldung, zwangsweise Rückstufung in eine Spielklasse oder durch Aufstiegssperre einer Mannschaft), rückt zunächst der Gewinner eines Entscheidungsspieles nach. Danach der Verlierer des Entscheidungsspieles. Danach rückt eine Mannschaft der untergeordneten Spielklasse nach. Diese Regelung gilt maximal bis einschließlich dem Drittplatzierten. ii. Bei mehrgleisigen Ligen ist gegebenenfalls ein Qualifikationsspiel oder eine Qualifikationsrunde notwendig. Findet sich auf diese Weise keine Mannschaft, die den frei gewordenen Startplatz in der Spielklasse einnimmt, so bleibt dieser in der Folgesaison entweder unbesetzt oder es erfolgt eine Sonderregelung. iii. Verzichtet eine Mannschaft auf ein mögliches Entscheidungs- oder Qualifikationsspiel, rückt keine Mannschaft nach und das Spiel wird für die gegnerische Mannschaft als gewonnen gewertet.
• Spielmodus
a Spielbeginn I. Jeweils um 21.00 Uhr II. Ausnahmen werden gesondert veröffentlicht b. Meisterschaftsspiele vor den Playoffs i. Bei allen nach der Abschlusstabelle (vor den Playoffs) punktgleichen Platzierungen innerhalb einer Spielklasse zählt der direkte Vergleich. Dazu werden zunächst die Punkte dieser Mannschaften aus dem direkten Vergleich herangezogen, danach die Satzpunkte, dann die Tordifferenz und schließlich die Anzahl der Tore. Kommt es auf diese Weise zu keinem Ergebnis, wird oder werden ein oder mehrere Entscheidungsspiele ausgetragen.
• Entscheidungsspiele, Relegationsspiele
i. Für die Spielberechtigung gilt die Regel der SPO Classic §5 Absatz 6 (siehe Anhang) ii. Entscheidungsspiele, Relegationsspiele werden in einem Spiel auf neutralem Tisch durchgeführt. iii. Sollte ein Spiel unentschieden ausgehen (Tore werden nicht gewertet), so wird ein Entscheidungsdoppel durchgeführt. iv. Spielberechtigt für das Entscheidungsdoppel sind alle Spieler, die auf der Mannschaftsaufstellung aufgeführt waren. In diesem Spiel sind Einwechselungen nicht erlaubt. v. Bei unentschiedenem Ausgang dieses Entscheidungsdoppels wird ein dritter Satz bis 6, aber mit mindestens 2 Toren Vorsprung gespielt.
• Playoff-Spiele
i. Für die Spielberechtigung gilt die Regel der SPO Classic §5 Absatz 6 (siehe Anhang) ii. Playoff-Spiele werden in Hin- und Rückspiele auf dem Heimspiel durchgeführt. Im Hinspiel hat in der Regel zuerst die schlechter platzierte Mannschaft der Vorrunde Heimrecht. Die Spielbetriebskommission behält ich hier Änderungen aus organisatorischen Gründen vor. iii. Sieger ist die Mannschaft die in der Summe der beiden Spiele mehr Satzpunkte erreicht hat (Tore werden nicht gewertet). iv. Sollte die Playoff-Begegnung (mit Hin- und Rückspiel) unentschieden ausgehen (gleiche Satzpunkte) so wird ein Entscheidungsdoppel durchgeführt. v. Spielberechtigt für das Entscheidungsdoppel sind alle Spieler, die auf der Mannschaftsaufstellung aufgeführt waren. In diesem Spiel sind Einwechselungen nicht erlaubt. vi. Bei unentschiedenem Ausgang dieses Entscheidungsdoppels wird ein dritter Satz bis 6, aber mit mindestens 2 Toren Vorsprung gespielt.
• Abstiegsrunde
i. Für die Spielberechtigung gilt die Regel der SPO Classic §5 Absatz 6 (siehe Anhang) ii. Bei der Auf- bzw. Abstiegsrunde spielen alle beteiligten Mannschaften in der Regel in Hin- und Rückrunde jeder gegen jeden. iii. Für die Abschlussplatzierung werden nur die Punkte gezählt (Satzpunkte und Tore spielen keine Rolle) iv. Bei Punktgleichheit zählt die Platzierung aus der Ligaphase (siehe Spielmodus Punkt b). • Dieter-Grenner-Cup i. Für die Spielberechtigung gilt die Regel der SPO Classic §5 Absatz 6 (siehe Anhang) ii. In den Gruppenspielen spielen alle beteiligten Mannschaften in Hin- und Rückrunde jeder gegen jeden. iii. Bei Punktgleichheit zählt der direkte Vergleich aus der Gruppenphase.
• Pokalspiele
i. Die Pokalmeisterschaft wird im K.O.- System ausgetragen (Verlierer scheiden aus dem Wettbewerb aus). ii. Endet ein Pokalspiel unentschieden, wird ein Entscheidungsdoppel ausgetragen. iii. Spielberechtigt für das Entscheidungsdoppel sind alle Spieler, die auf der Mannschaftsaufstellung aufgeführt waren. In diesem Spiel sind Einwechselungen nicht erlaubt. iv. Bei unentschiedenem Ausgang dieses Entscheidungsdoppels wird ein dritter Satz bis 6 aber mit mindestens 2 Toren Vorsprung gespielt. v. Ab dem Pokalviertelfinale wird es Sammelspieltage geben.
• Termine Playoffs
i. PlayOff, Abstiegsrunden, Dieter Grenner Cup: a. 26.09.2025, 02.10.2025, 24.10.2025, 31.10.2025, 14.11.2025, 21.11.2025 b. Ausweichtermine (nur bei Bedarf): 19.09.2025, 17.10.2025, 07.11.2025