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Zuletzt geändert am: 01-04-2025

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Einleitung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Die Ordnung der Sport- und Regelkommission kann durch die Delegiertenversammlung der SpoRKom kontinuierlich ergänzt bzw. geändert werden.


Name/Begriff

Der Name „Sport- und Regelkommission“ wird im weiteren Text mit SpoRKom abgekürzt.


Zweck

Die SpoRKom ist zuständig für alle Änderungen und Ergänzungen der Spielordnung classic (SPO classic), der Spielordnung pro (SPO pro), des Regelwerks STFV sowie der Ordnung der SpoRKom des Saarländischen Tischfußballverbandes e. V. (STFV).


Ziele

Die SpoRKom hat das Ziel, zukunftsweisende und effektive Änderungen sowie Ergänzungen aller Spielordnungen zeitnah umzusetzen.


Organe der SpoRKom

a. Leiter der SpoRKom b. Delegiertenversammlung der SpoRKom


Zusammensetzung

a) Die SpoRKom setzt sich zusammen aus dem Leiter der SpoRKom, seinem Stellvertreter, dem STFV-Vorsitzenden oder einem Stellvertreter, dem Schiedsgerichtsvorsitzenden oder einem Stellvertreter sowie je einem Vertreter aller Mitgliedsvereine.


Wahlen

Der Vorsitzende der SpoRKom wird von der Mitgliederversammlung des Saarländischen Tischfußball Verbandes (STFV) für zwei Jahre gewählt. Dieser ist Mitglied des Vorstandes des STFV. Die SpoRKom wählt aus ihrer Mitte einen stellvertretenden Leiter. Ein Schriftführer (Protokollführer) wird bei Bedarf von dem Leiter der SpoRKom berufen.

Legislaturperioden:

bei dem/der Leiter die gleiche Dauer wie beim Vorstand des STFV bei dem stellvertretenden Leiter = 3 Jahre bei dem nicht stimmberechtigten Schriftführer = unbestimmt.

Bei Rücktritt oder Ausfall des Leiters übernimmt der stellvertretende Leiter kommissarisch die Geschäfte des Leiters.


Antragstellung und Bearbeitung

Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des STFV. Der Antrag wird mit dem jeweils aktuellen Formblatt „Antrag zur Sport- u. Regelkommission“ gestellt. Der Antrag ist an den Leiter/in der SpoRKom zu senden. Der Leiter teilt dem Antrag eine Antragsnummer zu (Jahr, Monat, lfd. Nr.) und veröffentlicht diesen.

Anträge an die SpoRKom müssen mindestens 2 Wochen vor dem Sitzungstermin der nächsten Delegiertenversammlung der SpoRKom eingereicht werden.

Inhaltliche Änderungen können während der Behandlung des Antrages von den anwesenden Delegierten gemeinsam vorgenommen werden. Angenommene Anträge werden dann entsprechend neu formuliert in die SPO bzw. in die Ordnung der SpoRKom aufgenommen.


Delegiertenversammlung der SpoRKom

Die SpoRKom wird einberufen, wenn mindestens ein Antrag vorliegt. Sie tagt maximal 4 x im Jahr (1 x pro Quartal). Liegen keine Anträge vor, entfällt die Quartalstagung. Grundsätzlich gelten die auf der Internetseite des STFV veröffentlichten Einladungen als zugestellt. Zusätzlich werden möglichst alle Vereinsverantwortlichen per E-Mail über den Verteiler des STFV mindestens 7 Tage vor dem Sitzungstermin erinnert.

Die Beschlussfähigkeit der SpoRKom besteht bei Anwesenheit von mindestens 1/3 aller möglichen Delegierten. In der Einladung zur Delegiertenversammlung kann für den Fall der Beschlussunfähigkeit bereits zu einer zweiten Delegiertenversammlung, die am gleichen Tage unmittelbar und am gleichen Ort wie die erste stattfindet, geladen werden. Diese zweite Delegiertenversammlung findet mit derselben Tagesordnung, wie sie zur ersten vorgesehen war, statt und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Delegierten beschlussfähig. Darauf ist ausdrücklich in der Einladung hinzuweisen.

Die ordnungsgemäße Anwesenheit wird mittels einer Anwesenheitsliste festgestellt. Dabei ist zu beachten, dass nur stimmberechtigte Delegierte abstimmen dürfen. Nicht stimmberechtigte Gastdelegierte dürfen an der Versammlung teilnehmen.

Für die Dauer der Versammlung wurde eine maximale Länge von 4 Stunden beschlossen. Bis dahin nicht behandelte Anträge werden auf der nächsten Sitzung wieder zur Abstimmung vorgelegt.

Antragssteller haben das Recht ihren Antrag vorzutragen und an der Diskussion teilzunehmen. Die Abstimmung erfolgt dann allerdings ohne den Antragsteller, sofern er nicht gleichzeitig ordentlicher Delegierter ist.

Es können jeweils nur Vereinsvertreter abstimmen, die auch in den entsprechenden Disziplinen (Liga pro bzw. Liga classic) mindestens eine Mannschaft gemeldet haben

Abgestimmt wird mit einfacher Mehrheit der jeweils zum Zeitpunkt der Abstimmung anwesenden Delegierten. Bei Pattsituationen entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.


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