Ordnung des Spielbetriebes
Einleitung
Stand dieser Ordnung ist der 01. Februar 2019. Die Ordnung des Spielbetriebes kann durch die Delegiertenversammlung der SpoRKom oder die Mitgliederversammlung ergänzt bzw. geändert werden.
Der Name „Ordnung des Spielbetriebes“ wird im weiteren Text mit OdS abgekürzt.
Die OdS ist für die Organisation des Spielbetriebes des Saarländischen Tischfußballverbandes e. V. (STFV) zuständig.
Die OdS hat das Ziel, einen effektiven Ablauf des Spielbetriebes zu gewährleisten.
Die Spielbetriebskommission setzt sich zusammen aus dem/der Leiter/in der Spielbetriebskommission und den/ Klassenleitern/innen der verschiedenen Ligen.
Der/die Leiter/in der Spielbetriebskommission wird von der Mitgliederversammlung des Saarländischen Tischfußball Verbandes STFV für zwei Jahre gewählt.
Er ist Mitglied des Vorstandes des STFV. Der/die Leiter/in der Spielbetriebskommission schlägt dem Vorstand des STFV die Klassenleiter/innen der verschiedenen Ligen vor. Diese werden vom Vorstand für 1 Jahr in die Spielbetriebskommission berufen.
Der/die stellvertretende Leiter/in der Spielbetriebskommission wird aus der Mitte der Spielbetriebskommission vorgeschlagen und ebenfalls für 1 Jahr berufen.
Terminierung der Meisterschafts-, Pokal-, Aufstiegs-, Abstiegs- und Entscheidungsspiele, sowie optionaler Wettbewerbe (z.B.: Kreisligapokal)
Einteilung der Mannschaften in die Spielklassen des Ligabetriebes
Festlegen der Auf- und Abstiegsregelungen
Schriftliches Festlegen der Modalitäten der Meisterschafts-, Pokal-, Aufstiegs- , Abstiegs- und Entscheidungsspiele vor Saisonbeginn, mit Änderungsvorbehalt bei besonderen Anlässen (z.B.: Mehrere Mannschaften melden für die kommende Saison ab oder mehrere Mannschaften wollen nicht aufsteigen)
Erstellung der Spielpläne der Spielklassen
Abstimmung und Terminierung der Spielverlegungen
Anfordern von Schiedsrichter bei kritischen Spielen
Eine Änderung der OdS kann von der Mitgliederversammlung oder der Sport- und Regelkommission (SpoRKom) beschlossen werden.
Anträge auf Änderung der OdS durch die Mitgliederversammlung sind schriftlich bis zum 01.12. bei der STFV-Geschäftsstelle einzureichen oder Anträge auf Änderung der OdS durch die SpoRKom werden gemäß Ordnung der SpoRKom über die Antragskommission eingereicht und der Delegiertenversammlung der SpoRKom entschieden.