Präventionskonzept sexualisierte Gewalt im Verein
In Anbetracht der Verantwortung unseres Verbandes Saarländischer Tischfußball Verband e.V. für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie für uns aktiven Funktionsträger beschließt der Vorstand des STFV auf seiner Sitzung am 02.11.2021 in Eppelborn das vorliegende Präventionskonzept mit dem Ziel die Prävention von sexualisierter Gewalt innerverbandlich zu verbessern. Der STFV setzt sich für das Wohlergehen aller ihnen anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie für unser aktiven Funktionsträger ein. Sie sollen keine Gewalt und Diskriminierung erleben. Dazu sollen sie im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren. Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt zugleich Gefahren sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – mit und ohne Behinderung – sowie für uns aktive Funktionsträger im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt. Deshalb schaffen wir Strukturen, die die Persönlichkeitsentwicklung, vor allem von Mädchen und Jungen stärken. Wir entwickeln konkrete präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung und fördern damit eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens. Wir schaffen Handlungsoptionen für eine aktive und kompetente Intervention bei jedem einzelnen Fall sexualisierter Gewalt, unter Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen und der nachstehenden Empfehlungen.
Die Leiterin der Jugendförderung beim STFV, Daniela Gerhardt, Kontakt unter E-Mail: jugendfoerderung@stfv.de, Mobiltelefon: 0177/7956372 ist die Ansprechperson in Fragen der Prävention von sexualisierter Gewalt. Die Ansprechperson koordiniert die Umsetzung der Maßnahmen des Präventionskonzepts. Die Kontaktdaten der Ansprechperson werden mindestens auf der Verbandshomepage veröffentlicht. Die Ansprechperson arbeitet im Auftrag des STFV auf der Basis der Beschlüsse des Vorstandes und/oder der Gremien und stimmt die eigene Arbeit mit dem Vorstand ab. Sie wird auch den Mitgliedsorganisationen und Untergliederungen bekannt gemacht. Die Aufgaben der Ansprechperson werden gemeinsam mit dieser entwickelt und per Beschluss festgehalten.
Die haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des STFV, die im Verband tätig sind, haben eine Selbstverpflichtungserklärung (Ehrenkodex) unterzeichnet. Bei haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die im Auftrag unseres Verbandes Kinder und Jugendliche betreuen, wird gemäß §72a Abs. 2 u. 4 SGB VIII verfahren: Personen, die in ihrem erweiterten Führungszeugnis (eFZ) eine Verurteilung im Sinne der unter §72a SGB VIII aufgeführten Straftatbestände haben, sind nicht für die Begleitung, Betreuung oder als Trainer von Kindern und Jugendlichen geeignet. Das erweiterte Führungszeugnis muss alle 4 Jahre erneut beim Verbandspräsidenten vorgelegt und dokumentiert werden.
Die haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Verbandes, die Kinder und Jugendliche in verbandseigenen Maßnahmen betreuen, werden im Themenfeld qualifiziert. Die Qualifizierung erfolgt bei Beginn der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen von 3 Jahren.
Der Saarländische Tischfußballverband wird die Prävention von sexualisierter Gewalt in der Satzung festschreiben, um innerhalb der eigenen Organisation für das Thema zu sensibilisieren und nach außen hin eine sichtbare klare Haltung zu entwickeln. Der STFV schafft damit eine Grundlage für ggf. notwendige Interventionen und gibt sich einen Rahmen für Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt.
Der STFV übernimmt Verantwortung für ein Krisenmanagement, das den Schutz, die Interessen und die Integrität der Betroffenen wahrt.
In Informationsrunden mit Spieler/innen und Eltern, werden Verhaltenskodex und –regeln angesprochen und über die relevanten Aspekte der Vereinbarung mit Trainer/innen und Betreuer/innen informiert. Mit Hilfe von anonymen Online-Fragebögen (z.B. https://www.q-set.de/) werden Trainings- und Wettkampfangebote evaluiert. Ein Bestandteil ist die Abfrage nach dem Wohlbefinden der Sportler/innen im Rahmen der Maßnahme sowie der Methoden im Hinblick auf emotionale, psychische oder physische Gewalt sowie ein Feld für sonstige Beschwerden. Verhaltensregeln: Die Aufgrund der Risikoanalyse entwickelten Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen bzw. Spieler/innen sind verpflichtend.
Eppelborn, den 02.11.2021