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Zuletzt geändert am: 01-04-2025

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Spielordnung Pro (SPO Pro)



Allgemeines

Der Spielbetrieb für die Leistungsligen im Tischfußball wird durch folgende Spielordnung geregelt. Der Saarländische Tischfußballverband (STFV) ist der Träger der gesamten Veranstaltung. Die Gesamtleitung des Spielbetriebes obliegt den verantwortlichen des STFV. Die Spiele innerhalb der Pro Ligen sind Pflichtspiele und gliedern sich in Meisterschafts-, Aufstiegs-, Abstiegs- und Entscheidungsspiele. Gibt es in einem Verein mehrere ProMannschaften wird ab der zweiten Mannschaft um die Zahlen 2, 3 usw. ergänzt. Die erste Mannschaft wird ohne Ergänzung geführt. Die Bundesligamannschaften werden als übergeordnete Pro-Mannschaften angesehen.

Für Vereine mit Bundesligamannschaften gilt, dass bereits die erste Mannschaft mit der Ziffer 2 ergänzt wird, da sie in der Bundesliga mit dem Zusatz 1 antreten muss. Jede weitere Mannschaft wird dann, gemäß Satz (5), um die nächste Zahl ergänzt. Die Qualifikation zur Aufstiegsrunde für die Bundesliga kann nur über die Teilnahme am Ligabetrieb der Leistungsliga erreicht werden.

Vokabular:

Ein Leistungsliga-Spieltag besteht aus paarweisen Begegnungen der Leistungsliga Mannschaften Eine Begegnung wird zwischen zwei Mannschaften ausgetragen, wobei die erstgenannte als Heim und die Zweitgenannte als Gastmannschaft fungiert. Für das Ergebnis einer Begegnung werden Mannschaftspunkte vergeben. Eine Begegnung besteht aus mehreren Spielen (Doppel und Einzel) Ein Spiel besteht aus einem oder mehreren Sätzen. Für das Ergebnis eines Spiels werden Spielpunkte vergeben.


Spieljahr, Spielort und Spieltermine

Das Spieljahr beginnt am 01. Januar eines jeden Jahres und endet am 31. Dezember desselben. Der STFV – Vorstand legt bis zur jährlichen General- bzw. Mitgliederversammlung (meist im Januar) die Anzahl der Spieltage und die Termine des Spieljahres fest. Der Vorstand ist berechtigt aus besonderen Anlässen einzelne Spieltage abzusagen (z.B. schlechte Witterungsbedingungen).

Diese Absage kann auch zeitlich begrenzt sein. Die Leistungsligaspieltage werden soweit dies logistisch möglich ist, an einem Ort gemeinsam in allen Spielklassen ausgetragen. Dieser Spielort wird vom STFV- Vorstand festgelegt. Grundsätzlich sind die vom STFV – Vorstand fest gelegten Termine einzuhalten.

Der Vorstand kann Terminänderungen bzw. Spielverlegungen anordnen. Die Vereine sind berechtigt, in begründeten Fällen Spielverlegungen zu beantragen. Hierzu muss eine Einverständniserklärung des jeweiligen Gegners mit Angabe des neuen Termins (Datum und Uhrzeit) mindestens 3 Wochen vor dem ursprünglichen Termin bei der STFV- Geschäftsstelle eingereicht werden. Der Spielort wird von der Spielbetriebskommission oder der Leistungssportkommission festgelegt.


Spieltische und Spielbälle

Für die Spieltage der Leistungsligen ist als Spieltisch der Bonzini B 90 und der Leonhart Tournament zugelassen. Als Spieltisch ist in allen Ligen der Bonzini B 90 zugelassen. Auf den Spieltischen der Leistungsliga kommt der, vom jeweiligen Tischhersteller vorgesehene, offizielle Ball, mit ITSF- Zulassung, zum Einsatz. Die eingesetzten Bälle habe in einem neuwertigen Zustand zu sein!

Das Spielfeld wird als der Bereich oberhalb der Spielfläche bis zu den Oberflächen der Seitenwände (einschließlich der Kanten) definiert. Die Oberfläche und -kante der Seitenwände und Kopfenden der Tische sind nur als Spielfeld definiert, wenn der Ball auf die Spielfläche zurückkehrt. Sollte der Ball die Spielfläche verlassen und Torzähler, befestigte Leuchtmittel oder andere Gegenstände treffen oder über die Tischrandoberfläche rollen bzw. darauf liegen bleiben, wird der Ball als Ausball gewertet.

Andererseits ist der Ball, der die Oberkante der Seitenwände trifft oder die Kopfenden des Tisches und anschließend auf die Spielfläche zurückkehrt, weiterhin im Spiel. Der Einsatz von Zusatzstoffen auf der Spielfläche oder den Bällen ist nicht erlaubt. Für die Bereitstellung der Spieltische sind folgende Kriterien einzuhalten Die Spielführer müssen sich vor dem Spiel von dem ordnungsgemäßen Zustand des Spieltisches überzeugen.


Mannschaftsmeldung

An der Leistungsliga können ausschließlich Mannschaften teilnehmen, deren Vereine dem STFV als ordentliches Mitglied angehören. Jeder Verein meldet mindestens 6 aktive Spieler je Mannschaft für die Saison mit Angabe der Passnummern. Der Verein ist dafür verantwortlich, die Meldung auf der STFV- Seite zu prüfen. Der Startplatz einer Mannschaft obliegt dem Verein. Eine Vereinsumbenennung bzw. eine Übertragung des Startplatzes auf einen anderen Verein ist nicht erlaubt.

Nichtantreten einer Mannschaft Stehen einer Mannschaft am Spieltag weniger als 4 Spieler zur Verfügung, ist dies ein Nichtantreten Ist eine Mannschaft am Spielort anwesend und tritt jedoch aus irgendwelchen Gründen nicht an, so ist dies mit einem Nichtantreten gleichzusetzen. In all diesen Fällen wird die betreffende Mannschaft gemäß § 11 der Gebührenordnung (GO) mit einer Ordnungsstrafe für Nichtantreten belegt.


Spielerlaubnis

Voraussetzung für die Teilnahme eines Spielers an der Leistungsliga ist, dass er als aktives Mitglied eines Vereins beim STFV gemeldet ist.

Während der laufenden Saison kann ein Spieler nur für einen Verein gemeldet werden, d. h. ein Wechsel während der laufenden Saison ist nicht gestattet. Die Mannschaftsmeldung muss bis zum Ende der Meldefrist der zugehörigen Leistungsliga Saison beim STFV eingehen. Diese wird vom Vorstand festgelegt. Die Abmeldung einer Leistungsligamannschaft nach dieser Meldefrist wird als Nichtantreten behandelt und mit der entsprechenden Ordnungsstrafe gemäß der geltenden Gebührenordnung belegt. Während der Saison ist eine Nachmeldung eines bisher in keinem anderen Verein der Leistungsliga gemeldeten Spielers möglich. Für jeden nachgemeldeten Spieler wird der meldende Verein mit einer in der Gebührenordnung geregelten Bearbeitungsgebühr belegt, welche in der jährlichen Gebührenrechnung aufgeführt wird. Es gilt im Falle einer Meldung das Datum des Poststempels. Ein Verein, der mehr als eine Mannschaft in einer Liga spielen hat, darf einen Spieler dieser Mannschaften nur ein Pflichtspiel je Runde gegen eine andere Mannschaft dieser Liga einsetzen. Playoffs werden als eigene Runde bezeichnet.

Ein Spieler, der viermal in ununterbrochener Folge an Pflichtspieltagen einer übergeordneten Mannschaft eingesetzt wurde, muss 2 Pflichtspieltage aussetzen, bevor er wieder in einer untergeordneten Mannschaft eingesetzt werden darf. Ein Spieler eines Vereins mit mehreren Mannschaften kann an einem Spieltag im gleichen Wettbewerb nur einmal an dem laut Spielplan festgesetzten Pflichtspiel eingesetzt werden. Ein Einsatz eines Spielers ist schon dann als gegeben anzusehen, wenn der Name bzw. die Passnummer auf dem Spielbericht erscheinen. Diese Regelung gilt auch: bei einem vorverlegten Pflichtspiel bei einem späteren Termin eines verlegten Pflichtspiels bei einem Wiederholungsspiel Spieler können an möglichen Playoffs, Relegations- und Entscheidungsspielen nur teilnehmen, wenn sie die komplette Saison für den Verein gemeldet waren oder in laufender Saison mindestens 3 Spiele für die Mannschaft bestritten haben. Dies gilt auch für Spieler eines Vereins mit mehreren Mannschaften bei einem Einsatz in untergeordneten Mannschaften. Bei Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers werden die entsprechenden Sätze mit Beteiligung des nicht spielberechtigten Spielers als verloren gewertet (0:2 Punkte und 0:6 Tore). Sind in einem Satz in beiden Mannschaften nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt, so ist dieser Satz mit 5:5 Toren und 1:1 Punkten als Unentschieden zu werten. Die Spielberechtigung richtet sich immer nach dem ursprünglich im Spielplan festgelegten Termin.


Spielerpass

Teilnahmeberechtigt an der Leistungsliga sind nur solche Spieler, die im Besitz einer Spielerlaubnis des STFV sind.


Mannschaftsaufstellung, Spielbeginn

Die Leistungssportkommission legt den Spielbeginn fest. Die Vereine werden darüber rechtzeitig informiert. Die Mannschaften sind verpflichtet, vor dem festgesetzten Termin des Spielbeginns bis spätestens 15min vor Spielbeginn die Mannschaftsaufstellungen auszutauschen, wobei die erstgenannte Mannschaft (Heim) der Begegnung den ersten Kontakt aufnimmt und im Laufe der Begegnung für die richtige Eintragung der Ergebnisse im Spielbericht verantwortlich ist.

Die zweite Mannschaft (Gast) ist dazu verpflichtet, nach der Beendigung der Begegnung den Spielbericht auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und mit der Unterschrift zu bestätigen. Die Mannschaftsaufstellungen sind vor Beginn der Begegnung vollständig einzutragen. Die Heimmannschaft (erstgenanntes Team) hat in ihrer Einspielzeit von 30 min bis 15 min vor Spielbeginn die Gelegenheit einige Trainingsbälle zu schießen. Die Gastmannschaft (Zweitgenanntes Team) hat in ihrer Einspielzeit von 15 min vor Spielbeginn bis Spielbeginn die Gelegenheit einige Trainingsbälle zu schießen.


Spielmodus

Der Spielmodus wird von der STFV - Leistungssportkommission für die jeweilige Saison Veranstaltung festgelegt. In den Damen und Herren Pro Ligen kann Multitable (Bonzini und Leonhart) gespielt werden. In den Ligen, in denen Multitable gespielt wird, gilt: Durch Münzwurf vor Abgabe der Mannschaftsmeldung wird die Heimtischzuordnung entschieden.

Der Gewinner entscheidet sich zwischen Bonzini und Leo. Der Verlierer bestimmt auf welcher Seite von seinem Team die gesamte Partie bestritten wird. Die Seitenwahl gilt für beide Tische. Die Mannschaften haben an ihrem jeweiligen Heimtisch immer Ballbesitz zum Spielstart auf der 5er – Reihe. Mit einem 2. Münzwurf wird entschieden auf welchem Tisch das erste Spiel ausgetragen wird. Nach jedem Spiel wird der Tisch gewechselt. (Bsp.: ungerade 1,3,5……15 am Bonzini, 2,4, 6….16 am Leo). Für die untergeordneten Ligen gilt: Die Seitenwahl wird per Münzwurf gelost. Nach der Hälfte der Spiele muss sowohl das Anstoßrecht, als auch die Seite gewechselt werden.


Spielwertung und Spielablauf

(1) Gespielt wird nach dem aktuellen Regelwerk des ITSF.

(2) Die Spieler jeder Mannschaft sind verpflichtet an den Pflichtspielen für die Dauer des jeweiligen Spieleinsatzes in einer Sporthose und einem einheitlichen Vereinstrikot anzutreten. Die Einheitlichkeit muss nach Art, Farbe und grundsätzlichem optischen Eindruck gegeben sein.

(3) Während einer Begegnung sind zwei Wechselmöglichkeiten gegeben. Die Einwechselungen können nur zu Beginn eines Doppels, nach einem Tor oder einem TimeOut erfolgen. Ein ausgewechselter Spieler darf nicht mehr eingewechselt werden.

(4) Gespielt werden Einzel- und Doppelspiele mit jeweils einem Satz bis 5 Tore.

(5) Beim Spielstand von 4:4 gibt es eine Verlängerung auf 2 Tore vor bis max. 8 Tore. Nicht angetretene oder nicht zu Ende gespielte Spiele werden mit 0: 5 Toren und 0: 1 Spielpunkten gewertet.

(6) Gespielt wird in den einzelnen Begegnungen / Sätzen mit maximal 10 Bällen. Folgende Spielwertungen sind folglich möglich:

a. gewonnener Satzerfolg max. 8:7 Tore und 1 Spielpunkt. b. Unentschieden nicht möglich c. verlorener Satz max. 7:8 Tore 0:1 Spielpunkte


Tabellen / Platzierung

(1) Die Erstellung der Tabelle erfolgt nach Vorlage der Spielberichte durch den Klassenleiter.

(2) Bei allen nach der Abschlusstabelle punktgleichen Platzierungen innerhalb einer Liga zählt der direkte Vergleich. Dazu werden zunächst die Punkte dieser Mannschaften aus dem direkten Vergleich herangezogen, danach die Satzpunkte, dann die Tordifferenz und schließlich die Anzahl der Tore. Kommt es auf diese Weise zu keinem Ergebnis wird oder werden ein oder mehrere Entscheidungsspiele ausgetragen. Endet das Entscheidungsspiel unentschieden, wird ein Penaltyschießen nach ITSF – Regelwerk ausgetragen.

(3) In den Finalspielen wird bei unentschieden direkt ein Penaltyschießen nach ITSF – Regelwerk vorgenommen.

(4) Scheidet ein Verein während der Saison aus der Pflichtspielrunde (ausgenommen Playoffs) aus, so gelten alle Spiele für die Gegner als gewonnen, auch die, welche bereits ausgetragen wurden.


Protest und Einspruch

Proteste resultieren aus den Pflichtspielen der Leistungsliga. Proteste sind auf dem Spielbericht in schriftlicher Form zu vermerken. Der Protest muss die Uhrzeit der Eintragung, dem genauen Spielstand und das besondere Vorkommnis in Kurzform beinhalten, sofern der Protest nicht an Ort und Stelle geklärt werden kann.

Der Protest bzw. Einspruch eines Vereins wird nur wirksam, wenn die Gebühr in voller Höhe laut Gebührenordnung eingereicht wurde. Wird dem Protest bzw. Einspruch eines Vereins stattgegeben und eine Bestätigung in der entsprechenden Schiedsgerichtssitzung erzielt, so wird die Protest- bzw. Einspruchsgebühr erstattet.


Regelung des Auf- und Abstiegs

(1) Die Auf- und Abstiegsregelung wird zum Beginn der jeweiligen Saison von der Leistungssportkommission festgelegt.

(2) Relegationsspiele zwischen Landesliga und Verbandsliga finden nur am Bonzini statt.


Mitteilung der Pflichtspielergebnisse und Einsendung des Spielberichtes

(1) Die Heimmannschaft ist verpflichtet, das Ergebnis des Pflichtspieles dem zuständigen Klassenleiter unmittelbar nach Spielende mitzuteilen.

(2) Der Spielführer der Heimmannschaft hat den Spielbericht unverzüglich an den Klassenleiter zu senden. Die Übersendung der Spielberichte hat per E-Mail (Spielbericht als Anhang im PDF- oder JPG/JPEG-Format, postalisch oder Fax, zu erfolgen. Der Original Spielbericht ist von der Heimmannschaft aufzubewahren!

(3) Bei nicht vollständig oder falsch ausgefüllten Spielberichten wird der jeweilige Aussteller mit einer Ordnungsstrafe belegt.

(4) Vereine, deren Spielberichte, vier Tage nach dem Spieltag bei dem zuständigen Klassenleiter bzw. bei der Geschäftsstelle nicht eingegangen sind, werden mit einer Ordnungsstrafe belegt und darauf auch vom Klassenleiter hingewiesen.

(5) Sendet ein Verein nach unter Absatz 4 genanntem Hinweis, den Spielbericht nicht innerhalb 3 Wochen ein, so zählt dies als Wiederholungsfall und wird mit einer weiteren Ordnungsstrafe belegt und darauf auch vom Klassenleiter hingewiesen. Sollte der Originalbericht fehlen, so ist der jeweilige Verein verpflichtet, eine Abschrift bzw. eine Kopie einzusenden. Sendet ein Verein nach zwei weiteren Wochen nach Erhalt der Ordnungsstrafe den Spielbericht nicht ein, so wird das mit Punktabzug bestraft.

(6) Die Höhe der Ordnungsstrafe ist der Gebührenordnung zu entnehmen. Bei Wiederholungsfällen kann sich der Betrag um 100% erhöhen.

(7) Die Klassenleiter sind verpflichtet jeden verspätet eingehenden Spielbericht mit einem Eingangsdatum zu versehen und den Verein mit einer Ordnungsstrafe zu belegen.


Schiedsrichter

(1) Die Leistungssportkommission sowie der Schiedsrichterobmann ist berechtigt, zu dem vom Verband festgesetzten Pflichtspielen, neutrale Schiedsrichter einzusetzen.

(2) Die Vereine sind darüber hinaus ebenfalls berechtigt, bis spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Spieltag, einen Schiedsrichter zu beantragen.

(3) Die zum Einsatz kommenden Schiedsrichter müssen über eine ITSFSchiedsrichterausbildung verfügen.

(4) Die Kosten (Spesen, Fahrkostenpauschale nach GO) der vom Verband eingesetzten Schiedsrichter tragen beide Mannschaften je zur Hälfte. Die Kostenerstattung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach Spielende. Besonderes: Abweichende Regelungen für die Damen- Leistungsliga werden in einem entsprechenden Anhang geregelt!

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