Turnierregularien
Diese Turnierordnung legt die grundsätzlichen Anforderungen, Regelungen und Abläufe der Ranglistenturniere zur Wertung für die offizielle Saarländische Tischfußballrangliste fest. Sie gilt als Ergänzung der in der STFV-Spielordnung festgelegten Regelungen und bietet eine Orientierungshilfe für die Organisation.
Der Ranglistenturniere Der STFV unterscheidet als Verantwortlicher der Saarländischen Tischfußballrangliste folgende Turnierkategorien, deren Ergebnisse in die Rangliste einfließen: - Saarlandmeisterschaften
Ranglistenturniere können aus einer oder mehreren Disziplinen bestehen. Diese müssen jedoch mit der Beantragung und Ausschreibung bekannt gegeben werden.
Bei Turnieren mit den Kategorien Junioren und Senioren gelten folgende Regelungen. Junioren: Junioren sind Spieler, die am 31. Dezember des Vorjahres nicht älter als 17 Jahre alt waren. Senioren: Senioren sind Spieler, die am 31 Dezember des Vorjahres mindestens 50 Jahre alt waren.
Das Spielen in einer Disziplin (Beispiel Doppel) ist nicht in verschiedenen Kategorien gleichzeitig möglich. Ausnahmen müssen bei der Turnierkommission beantragt und abgestimmt werden.
Mindestvoraussetzungen bei Turnieren von bis zu 4 Tischen sind:
für die Spieler Mindestvoraussetzungen bei Turnieren ab 5 Tischen sind:
Ranglistenturniere sollten mindestens 4 Wochen vor Ausrichtung als solche per Mail an den Leiter der Turnierkommission beantragt werden. Eine vollständige Ausschreibung hat dem Antrag spätestens zwei Wochen vor Turnierstart beizuliegen. Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Kalender auf der STFV-Webseite. Ranglistenturniere der Kategorie C und Mini-Challenger müssen eine Woche vor Ausrichtung bei dem Leiter der Turnierkommission per Mail beantragt werden, sowie im Forum der STFV-Homepage veröffentlicht werden.
Die Turnierausschreibung der STFV Ranglistenturniere hat folgende Informationen zu enthalten:
Es werden mindestens 4 Vorrundenspiele (ein Satz bis 7) nach dem „Schweizer System“ gespielt. Nach Abschluss der Vorrunde Qualifizieren sich ca. 80 % für die KO-Runde. Hier kann jedoch auf die nächstkleinere KO-Runden oder Zwischenrunden Anzahl gekürzt werden. (64, 48 oder 32 Plan) Die Anzahl der Spieler die sich für die KO-Runde Qualifizieren ist vor dem Start der Vorrunde bekannt zu geben. In der KO-Runde kann der Modus gewählt werden:
Die Wahl des Anstoßes und des zuerst gespielten Balles wird durch Los ermittelt. Danach wechselt das Ballrecht nach jedem Tor.
Die Turniere können jederzeit stattfinden, auch unter der Woche und müssen lediglich vor Turnierbeginn angemeldet werden. (Siehe Punkt 5 der TO) Bedingungen für die Ausrichtung:
Die Turniergebühr bei Ranglistenturniere beträgt maximal 25,00 Euro. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Die Turniergebühren bei einem Ranglistenturnier C kann nach unten abweichen. STFV-Turnierordnung Stand 11.07.2023 4 Die 3 Erstplatzierten erhalten Pokale und/oder Urkunden und/oder Medaillen, die vom Ausrichter zu stellen sind. Stehen weitere Preise zum Beispiel von Sponsoren zur Verfügung, steht es dem Ausrichter frei, wie diese Preise hinzuaddiert werden.
Das Startgeld wird zu 100% in der jeweiligen Kategorie nach folgendem Schlüssel als Preisgeld ausgezahlt:
Platz | Anzahl der Meldungen | 2 bis 4 | 5 bis 19 | 20 bis 39 | Ab 50 |
---|---|---|---|---|---|
1 | 100% | 60% | 50% | 50% | |
2 | 40% | 30% | 28% | ||
3 | 20% | 20% | 16% | ||
4 | 6% | ||||
Summe | 100% | 100% | 100% | 100% |
Bei Nichtanwesenheit verfällt der Anspruch auf die Preise.
Die Spieltische müssen 1 Stunde vor Turnierbeginn spielbereit aufgestellt und ausgerichtet sein. Die Mindestanzahl der Spieltische beträgt bei:
STFV C-Ranglistenturnier 1 Tisch STFV B-Ranglistenturnier 4 Tische STFV A-Ranglistenturnier 10 Tische
Die Anzahl der Spieltische sollte so gewählt werden, dass der Spielbetrieb an einem Turniertag 12 Stunden nicht überschreitet. Die eingesetzten Turniertische sind ohne Münzeinwurf zu betreiben. Es ist auf eine ausreichende Ausleuchtung der Turniertische zu achten. Als Bälle sind nur die in der Spielordnung Classic genannten zugelassen. Die eingesetzten Bälle haben in einem gut spielbaren Zustand zu sein. Sie müssen frei von Fett oder sonstigen Zusatzstoffen sein. Beanstandete Bälle sind von der Turnierleitung zu beurteilen.
An den STFV-Saarlandmeisterschaften ist teilnahmeberechtigt, wer als aktiver Spieler für einen Classic STFV-Verein gemeldet ist. Außerdem dürfen nicht aktive Spieler teilnehmen, wenn sie ihren Erstwohnsitz im Saarland haben. Bei sonstigen STFV-Ranglistenturnieren besteht keine Einschränkung.
Alle Turniere für die Pro Rangliste oder für die DTFB-Rangliste müssen nach der aktuellen Version der Ranglistenturnierordnung des DTFB gespielt.
Die Turniere können jederzeit stattfinden, auch unter der Woche und müssen lediglich vor Turnierbeginn angemeldet werden. (Siehe Punkt 5 der TO) Bedingungen für die Ausrichtung:
An den STFV-Saarlandmeisterschaften ist teilnahmeberechtigt, wer als aktiver Spieler für einen Pro STFV-Verein gemeldet ist. Außerdem dürfen nicht aktive Spieler teilnehmen, wenn sie ihren Erstwohnsitz im Saarland haben. Ist eine STFV-Saarlandmeisterschaft ein Qualifikationsturnier für ein Turnier des DTFB, so dürfen nur die Personen teilnehmen, welche auch am DTFB-Turnier teilnahmeberechtigt wären.
STFV-Ranglistenturniere werden nach den offiziellen Tischfußballregeln des STFV gespielt (Regelwerk STFV) DTFB und ITSF-Turniere werden nach den offiziellen Tischfußballregeln des ITSF gespielt. Alle Angelegenheiten, welche das Regelwerk betreffen, liegen in der Verantwortlichkeit des oder der Schiedsrichter. Diese werden von der Turnierleitung berufen. Jedes unethische oder unsportliche Verhalten während des Spiels kann mit Verlust eines Satzes oder eines Spiels und sogar mit Turnierausschluss bestraft werden. Ob ein solches Verhalten vorliegt und welche Strafe verhängt wird, entscheidet die Turnierleitung im konkreten Fall. Bei Anwesenheit von Mitgliedern der Turnierkommission können diese auch zu Rate gezogen werden.
Die Spieler können Schiedsrichter für einzelne Begegnungen zu Beginn oder im Laufe einer Begegnung anfordern. Die je nach Verfügbarkeit durch die Turnierleitung eingeteilten Schiedsrichter können nicht abgelehnt werden. Die Kosten für den Schiedsrichter betragen 1€ Organisationspauschale plus 1€ pro angefangenen Satz (Beispiel: für 3 Sätze erhält der Schiedsrichter 1€ + 3€ = 4€). Die Schiedsrichtergebühr wird jeweils von den beiden Teams am Ende der Begegnung beglichen. Diese ist als Fallpauschale anzusehen und ist auch zu zahlen, wenn die Begegnung zu Beginn des Schiedsrichtereinsatzes schon nahezu fertig gespielt war.
Die vollständigen Ergebnisse der Turniere sind spätestens drei Tage nach Turnierende an die Turnierkommission zu melden. Für die Ausrichtung ist die „TIFU-Software“ zu benutzen, da sie fortlaufende Platzierungen berechnet und mit dem Datenimport auf der STFV-Webseite kompatibel ist.
Die aktuellen Ranglisten sind auf der STFV-Webseite zu finden. Informationen zur Punktewertung sind unter dem Zusatzdokument „Punktewertung & Qualifikation“ auf der STFVWebseite aufgeführt.
Mit der Teilnahme an STFV-Ranglistenturnieren willigen die Spieler ein, dass ihre Daten wie beispielsweise Name, Vorname, Geschlecht, Altersklasse und Vereinszugehörigkeit sowie ihre Erfolge, Fotos und Filmaufnahmen veröffentlicht werden dürfen.
Die Ausrichter von STFV-Ranglistenturnieren sind verpflichtet, die Interessen des STFV zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen des Tischfußballsports geschädigt werden könnte. Beschlüsse des STFV sind einzuhalten. Der Ausrichter wird den STFV von jeglicher Art der Haftung freihalten. Durch Vergabe des Status “STFV-Ranglistenturnier” entstehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem STFV.
Änderungen können von der Turnierkommission in ihren jeweiligen Sitzungen beraten und beschlossen werden. Nach erfolgreicher Abstimmung wird die STFV-Turnierordnung abgeändert und als neue Version veröffentlicht.